Akkordeon Inhalt

Der Unterricht ist das Hauptfeld unserer pädagogischen Arbeit mit dem Ziel, jedes Kind individuell zu fordern und zu fördern.

Offene Schul– und Lernformen berücksichtigen hierbei die Besonderheiten aller Kinder.

Die Schuleingangsphase ermöglicht dem Kind, je nach Lernvermögen, die ersten 2 Schuljahre auf 1 Jahr zu verkürzen oder auf 3 Jahre auszudehnen.

  • Fußgänger– und Radfahrausbildung 
  • „3D-Solarprojekt“ Kettmannshausen
  • Projekttage zur Körpergesundheit
  • Wintersportprojekt „Ski macht Schule“

Bei Änderung persönlicher Daten wie z.B. Adresse, Telefon, Name, Sorgerecht, Krankenkasse u.a. informieren Sie bitte umgehend die Schule. In Notfällen kann die Schule ansonsten die Kontaktaufnahme nicht gewährleisten.

Im Sportunterricht ist Schmuck jeglicher Art (auch Ohrstecker) verboten. Lange Haare bitte zusammenbinden. Es werden kurze und lange Sportsachen, Hallenturnschuhe, feste Turnschuhe und  Söckchen gebraucht.

Auch im Schulgarten– und Werkunterricht ist eine angemessene Kleidung (feste Schuhe, Schürze, Zopfgummi) erforderlich.

 

Bewertungsmaßstab

Note 1 – ab 96%      

Note 2 – ab 82%      

Note 3 – ab 65%      

Note 4 – ab 45%      

Note 5 – ab 25%      

Note 6 < 25%

Allgemeine Regelungen

Akkordeon Inhalt

Ist ein Schüler aus zwingenden Gründen verhindert, am Unterricht oder an einer sonstigen verbindlichen Schulveranstaltung teilzunehmen, so ist die Schule unverzüglich von den Eltern unter Angabe des Grundes zu verständigen.

Meldepflichtige Krankheiten:

Kopfläuse

Scharlach

Wir bitten dringlichst, Ihr Kind symptomfrei in die Schule zu schicken.

Die Schule ist befugt, Dinge, die den Unterricht und die Ordnung der Schule stören, den Schülern wegzunehmen und sicherzustellen. Der Schulleiter entscheidet über den Zeitpunkt der Rückgabe.

Der Gebrauch von Mobiltelefonen sowie technischen Spielgeräten ist während des Schulalltages nicht erlaubt. Dringende Angelegenheiten sind über das Schulpersonal zu regeln. Bei Zuwiderhandlung wird das Mobiltelefon oder Spielgerät unter Haftungsausschluss eingezogen und nur den Eltern ausgehändigt.

Sollte in dringenden Fällen die Mitnahme eines Mobiltelefons erforderlich sein, so weisen wir darauf hin, dass während des gesamten Schultags das Mobiltelefon im Ranzen ausgeschaltet (nicht stummgeschaltet) zu verwahren ist. Sie belehren Ihr Kind über die Mitnahme und das Ausschalten während der Unterrichts- und Betreuungszeit.

Bei Erkrankung ist der versäumte Unterrichtsstoff selbstständig einzuholen und nachzuarbeiten.

Werden schulische Aufgaben wiederholt nicht ausreichend erfüllt, Hausaufgaben nicht pünktlich erledigt und zeigen Ermahnungen keinen Erfolg, wird die Nacharbeit unter Aufsicht angeordnet.

Wir weisen noch einmal darauf hin, dass es nur den Personen gestattet ist Ihr Kind abzuholen, die der Schulleitung, bzw. der Hortleitung namentlich bekannt sind.

Schulunfälle auf dem Schulweg sowie in der Schule melden Sie bitte umgehend der Schule, wenn Sie mit Ihrem Kind den Arzt aufsuchen mussten. Ein Schulunfall während der Unterrichts- oder Betreuungszeit wird vom Schulpersonal dokumentiert. Das Formular dazu wird von der Schule ausgefüllt. Wir benötigen im Nachgang eventuell Ihre Hilfe beim Ausfüllen der Unfallanzeige.

Beurlaubung in „besonderen“ Ausnahmefällen

– der Klassenlehrer bis zu 3 Unterrichtstagen

– der Schulleiter bis zu 15 Unterrichtstagen

(§ 7 der Thüringer Schulordnung)